1. Die Preise gelten für Lieferung ab Werkstatt. Verpackung, Fracht, Porto, Versicherungen, und sonstige Versandkosten können zusätzlich und gesondert berechnet werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Artikel und Leistungen, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, können auch zu den jeweils gültigen Preislisten berechnet werden.
Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs, die auf Veranlassung des Bestellers erfolgen, werden zusätzlich berechnet.
2. Die Vergütung ist nach Rechnungserteilung innerhalb von 14 Tagen ohne Skontoabzug zu zahlen.
Nach Ablauf der gesetzlichen Frist gerät der Kunde in Zahlungsverzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB).
Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Geldes bei uns maßgebend.
Ab Beginn des Verzuges sind bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, Verzugszinsen in Höhe von 3 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.
Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Beanstandungen gegen die Rechnung sind nach dem Ablauf von 10 Tagen ausgeschlossen.
Wir behalten uns zur Absicherung des Bonitätsrisikos vor, bestimmte Zahlungsarten auszuschließen und erbetene Lieferungen nur gegen Vorauszahlung durchzuführen.
3. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
Soweit der Besteller Unternehmer ist, ist ein Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Auftraggebers stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
Liefer- und Leistungsfristen
1. Angaben über Reparaturfristen beruhen auf Schätzungen und sind daher grundsätzlich nicht verbindlich.
Sind im Einzelfall ausdrücklich Lieferfristen vereinbart und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich diese bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, z.B. Naturkatastrophen, Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind.
Das Gleiche gilt, wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.
Die Reparaturfrist ist gewahrt, wenn bis zu ihrem Ablauf der Reparaturgegenstand zur Abholung durch den Auftraggeber bzw. zur Versendung bereitliegt.
Versand und Verpackung
1. Die Wahl der Versandart geschieht mangels besonderer Weisung durch uns nach bestem Ermessen.
Um den Versand zu beschleunigen, versenden wir auf Wunsch per Expressversand.
Porto- und Verpackungsspesen können gesondert in Rechnung gestellt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Abweichend hiervon gilt im Fall des Widerrufs § XII der AGB.
2. Soweit der Besteller Unternehmer ist, geht die Gefahr mit Absendung der Sache durch uns auf den Besteller über.